Aktiver Steuerboykott per Rechtsweg und Zahlungsstopp
Das Steuersystem der BRD ist so kompliziert und enthält so viele Lücken und Fehler, daß eine exakte Steuererklärung und eine gesetzeskonforme Besteuerung völlig unmöglich sind. Nicht umsonst werden alle Steuerbescheide nur noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk ausgestellt. Es fehlt darauf auch die Unterschrift eines persönlich haftenden Beamten, während andererseits jegliche Staatshaftung gemäß § 839 BGB ausgeschlossen ist. Die BRD wälzt so die Verantwortung auf den kleinen Beamten vor Ort ab, und dieser entzieht sich dann durch die fehlende Unterschrift seiner Pflicht, mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuelle Schäden zu haften. Allein aus diesen Gründen könnte man in einem Rechtsstaat bereits jegliche Steuererklärung und -zahlung verweigern.
Politiker verwenden die Steuergelder zum Teil für kriminelle Handlungen. Mit Steuergeld wurden zum Beispiel gestohlene Bankdaten angekauft, was gemäß Strafgesetzbuch unter anderem den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Wer Steuern zahlt, macht sich dadurch der Beihilfe schuldig. Wer Steuern eintreibt, nötigt ehrliche Bürger, sich an solchen Straftaten zu beteiligen und macht sich dadurch ebenfalls strafbar – zumindest theoretisch in einem Rechtsstaat.
Auch aus Gewissensgründen könnte man eigentlich alle Steuerzahlungen verweigern, denn mit Hilfe dieser Gelder wird unter anderem in Afghanistan ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg geführt, bei dem schon viele unschuldige Menschen umgebracht wurden. Die Steuerzahler bezahlen Waffen und Munition, mit denen dies geschieht. Sie werden gezwungen, Beihilfe zum Mord zu leisten. Aber eigentlich steht die im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit über dem Steuerrecht. Doch auch für diese Argumentation wird man von der BRD-Justiz gnadenlos verfolgt.
Es ist auch höchst umstritten, ob die BRD-Regierung völkerrechtlich überhaupt dazu legitimiert ist, über das hier ansässige Volk zu herrschen, denn dieses hat seit der sogenannten Wiedervereinigung noch nicht über eine gemeinsame Verfassung abgestimmt. Und falls das Grundgesetz von 1949 tatsächlich für die zusammengefaßten Gebiete der ehemaligen BRD und DDR gelten sollte, dann besteht gemäß Artikel 20 Absatz 4 ein Recht auf Widerstand, wenn die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt wird, was momentan zweifelsfrei geschieht.
Das Zahlen von Steuern kann man unter solchen Umständen – rein rechtlich – eigentlich nur als freiwillig betrachten. Den Schutzgeldeintreibern ist all dies natürlich egal, und wer sich mit ihnen anlegt wird schnell abgestraft.
Bertolt Brecht wird das Zitat zugesprochen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Theoretisch hat man angesichts der klaren Sachlage schon lange das Recht und die Pflicht, Widerstand zu leisten, indem man zum Beispiel alle Steuerzahlungen einstellt. Die Steuerzahler, insbesondere die Unternehmen, die die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Mineralölsteuer kontinuierlich an die Systemvertreter abführen, könnten alle Zahlungen ab einem bestimmten Stichtag kollektiv einstellen und dem Regime dadurch kurzfristig den Mittelzufluß weitgehend zudrehen.
Praktisch würden die Steuerverweigerer dabei jedoch existentielle Risiken eingehen – zumindest solange die sogenannten „Staatsdiener“ noch den Banken und Politikern dienen anstatt dem Staat. Auch eine massenhafte Beteiligung ist extrem schwierig zu realisieren, solange die gesteuerten Massen noch auf ihren Fernseher hören anstatt selbst zu denken. Zuerst würden die Mainstream-Medien solche Bestrebungen vollständig verschweigen und aus der veröffentlichten Diskussion fernhalten. Sollte dies später nicht mehr gelingen, würden die Meinungsmacher die veröffentlichte Meinung schnell gegen die „Steuer-Terroristen“ aufbringen und eine breite Beteiligung am aktiven Steuerboykott zu verhindern wissen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat! Sie ist nicht zimperlich, wenn es darum geht, ihr Schutzgeld notfalls auch gewaltsam einzutreiben. Wehe dem, der die Frechheit besitzt, sich auf den Rechtsstaat zu berufen! Die ferngesteuerte Regierung verfügt über Exekutive und Judikative. Sie besitzt das Gewaltmonopol und wird es in letzter Konsequenz auch einsetzen. Wenn die Exekutive schließlich mit Waffengewalt anrollt, um die Steuern einzutreiben, dann nützt es nichts, sich hinter dem Grundgesetz zu verstecken, denn die von der Regierung ebenfalls kontrollierte Justiz wird niemals zugeben, daß sie abhängig ist, daß die verfassungsmäßige Ordnung entweder ohnehin nie gegeben war oder aber beseitigt wird und daß die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht, sondern vom Gelde.
Da der aktive Steuerboykott aufgrund der bestehenden Machtstrukturen für alle Mitstreiter sehr gefährlich ist, stellt sich die Frage, mit welchen Methoden man durch passiven Widerstand in Steuerboykott treten kann.