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 Weltordnung - Grundeinkommen
*Brigitte* Offline




Beiträge: 2.761

30.09.2012 16:00
RE: Unterstützung durch Mitbürger im Staatsdienst Antworten

Unterstützung durch Mitbürger im Staatsdienst

Äußerst wünschenswert wäre es, wenn ein Steuerboykott gar nicht erst notwendig wäre, wenn zum Beispiel alle Beamten gewissenhaft ihre Pflichten erfüllen und dem kriminellen Treiben von Politikern nicht mehr tatenlos zusehen würden. Alle Staatsdiener – insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter – hätten spätestens bei dem illegalen Ankauf von gestohlenen Bankdaten durch die Regierung oder bei den rechtswidrigen Finanzhilfen für Banken und andere Staaten das Recht und die Pflicht gehabt, die beteiligten Politiker auch ohne Aufhebung ihrer Immunität unmittelbar zu verhaften.

Laut Grundgesetz genießen Abgeordnete des Bundestages Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf nur dann wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt, es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen.“

Die Verhaftung der beteiligten Politiker wäre zum Beispiel sofort nach dem Ankauf der Hehlerdaten-CD (StGB §§ 129, 259 und 260) oder nach der Zustimmung zur Griechenlandhilfe (mehrfacher Verstoß gegen EU-Recht und das Grundgesetz) nicht nur möglich, sondern die oberste Pflicht aller Beamten gewesen. Es bleibt die Hoffnung, daß die Staatsdiener bei der nächsten Straftat der Politiker nicht mehr wegsehen, sondern spätestens dann ohne zu zögern handeln.

Doch auch heute noch haben die Staatsdiener wie alle anderen Bürger auch gemäß Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 das Recht, gegen Politiker vorzugehen, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Als Staatsdiener sollte man sich sogar dazu verpflichtet sehen und die Politiker notfalls schlicht verhaften. Diese Maßnahme mag außergewöhnlich wirken, aber Recht ist Recht. Der rechtswidrige Transfer von deutschen Steuergeldern an Banken und ausländische Regierungen, die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung und viele andere von den Politikern begangene Verbrechen gegen das Volk sollte man nicht nur als illegal betrachten, sondern darüber hinaus noch als Hochverrat.

Wenn aufrechte Bürger ihr durch das Grundgesetz gegebene Recht auf Widerstand ausüben, indem sie beispielsweise die Steuerzahlungen an das Unrechtsregime einstellen, dann sollte jeder Beamte gut überlegen, ob er diesen Verfassungs­schützern wirklich durch Zwang oder gar mit Gewalt das Geld abnehmen will, um es dann den Politikern für ihre Machenschaften zur Verfügung zu stellen. Wer als Beamter Rechtsbruch und Hochverrat von Politikern unterstützt, der verrät das Grundgesetz, das er eigentlich verteidigen sollte. Die Nürnberger Prozesse könnten nicht die letzten Prozesse ihrer Art gewesen sein. Man sollte sich rechtzeitig auf die richtige Seite stellen, auf die Seite von Recht und Gerechtigkeit, Vernunft und Gewissen.

Wer als Beamter seine Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt, der muß sich nicht wundern, wenn es zu spät ist und er den Schießbefehl auf das eigene Volk erhält, der über den Lissabon-Vertrag bereits vorbereitet wurde! Doch solange von Seiten der Staatsdiener keine Unterstützung kommt, kann sich das Volk notfalls anders zur Wehr setzen.

Liebe sein und Liebe leben!

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