Das Bundesverfassungsgericht winkt den ESM - wie erwartet - durch. Es wurden lediglich einige Auflagen gemacht. Die Haftungssumme soll auf 190 Mrd. Euro beschränkt werden. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland Geschichte. Die Finanzmärkte dagegen begrüßen die neue Euro-Diktatur.
genau wie erwartet:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt gebilligt - allerdings nur unter Vorbehalt. Das erklärten die obersten Richter in Karlsruhe.
Die Ratifizierung könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte SPD-Chef Sigmar Gabriel das Urteil. Es sei gut für Deutschland, Europa und die Wirtschaft, wurde er im ZDF zitiert.
Damit entspricht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Erwartungen vieler Beobachter: Ein JA zum ESM mit einigen Auflagen. Ob diese Bedingungen allerdings wirklich realistisch sind, ist mehr als ungewiss.
Die Geschichte hat gezeigt, dass bisher alle Vereinbarungen, Gesetze, Verpflichtungen in der Euro-Zone gebrochen wurden, wenn das Geld ausgeht. Insofern ist das heutige Urteil nur Makulatur. Denn im Ernstfall wird auch die vom Gericht vorgeschriebene Haftungshöhe einfach gebrochen.
Insofern ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Anfang vom Ende der Bundesrepublik Deutschland. Erst einmal auf den Weg gebracht - wenn auch unter Auflagen - wird sich der ESM als Fass ohne Boden erweisen und von Deutschland am Ende doch eine unbegrenzte Haftung erzwingen. Dies dürfte nur eine Frage der Zeit sein.
Erste Reaktion an den Finanzmärkten sind positiv, die Frage ist jedoch, wie lange die Rallye anhalten wird. Es ist insbesondere ein Sieg für die europäischen Banken, welche an den Börsen kräftig stiegen, weil der deutsche Steuerzahler nun für die Pleite-Kandidaten der Südschiene gerade stehen muss. Kehrseite der Medaille - Zinsen der Euro-Nordschiene steigen: www.cds-info.com
Deutschland und die Welt blicken auf das Bundesverfassungsgericht. Niemals in der Geschichte ist eine Entscheidung dieses Gerichts von größerer Tragweite mit globalen Folgen gewesen. Nicht nur die Zukunft Deutschlands, sondern auch die Europas steht auf dem Spiel.
von Heiko Schrang
Ganz Europa schaut auf den 12.09.2012, an diesem Tag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen den ESM. Der Erfüllungsgehilfe der Hochfinanz und Bilderberger Teilnehmer vom 2003, Wolfgang Schäuble, tut sich zum wiederholten Mal damit hervor, dass er das Bundesverfassungsgericht unter Druck setzen möchte. Er erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. Ferner sagte er auf einer Konferenz in Straßburg, Anfang des Monats, er sei sicher, dass das Gericht die europäische Vereinbarung nicht blockieren werde.
Als Bundesfinanzminister nimmt er die Rolle des Sandmännchens ein, indem er der Bevölkerung Sand in die Augen wirft, da er argumentiert, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliege. Das funktioniert jedoch nicht bei den diversen Rechtsexperten, die reihenweise Klagen in Karlsruhe eingereicht haben. Der Experte für EU-Recht, Gunnar Beck, hat in der Welt bereits darauf hingewiesen, dass der ESM-Vertrag eindeutig rechtswidrig ist. „Er begründet nämlich ein System, in dem durch Immunität geschützte ESM-Banken über hohe Summen nationaler Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen Parlamente umgehen können. Damit und durch die Schuldenvergemeinschaftung verstößt der ESM gegen Grundgesetz wie EU-Verträge.“
Der ESM ist im Gegensatz zum EFSF nach der Grundgesetz-Auslegung des Bundesverfassungs-gerichts rechtswidrig.
Dem zeitlich befristeten EFSF steht nämlich ein unbefristeter ESM gegenüber. Zwar sind der EFSF und ESM beitragsmäßig begrenzt, aber die politische Debatte im Bezug auf den ESM zeigt, dass diese Grenzen zeitnah dramatisch erhöht werden müssen.
Die Griechenlandhilfe sowie auch der EFSF, waren Kredite, von denen man theoretisch behaupten konnte, dass sie von den Empfängerländern zurückgezahlt werden könnten. Der ESM ist in Teilen von vornherein als Einstieg in eine Transferunion angelegt, was eine Direktrekapitalisierung der Banken bedeuten würde.
Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Druck Schäubles nachgeben, wird als Nebener-scheinung still und leise die Demokratie gleich mit entsorgt. Das große Ziel was hinter der europäischen Vereinigung steht, ist nämlich die komplette Auflösung der National-staaten. Einer der Architekten dieser Idee war der Franzose Jean Monnet (1888-1979), Gründervater des Prozesses und Gründer des „Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa“. Laut „Focus“ (Ausgabe 34/2010) sagte er bereits damals „Europas Länder sollten in einen Superstaat überführt werden, ohne dass die Bevölkerung versteht, was geschieht. Dies muss schrittweise geschehen, jeweils unter einem wirtschaftlichen Vorwand. Letztendlich führt es aber zu einer unauflösbaren Föderation.“
Seine geistigen Erben führen diese Vision weiter.
Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) und ehemalige Vize-Präsident von Goldman Sachs, Mario Draghi, konkretisiert diese Pläne in einem Gastbeitrag für DIE ZEIT (29.08.2012), in dem er sich für ein Ende der Souveränität der Parlamente in Europa sich ausspricht. Das wäre dann mit dem Ende der alten Demokratischen Ordnung verbunden und käme einer Diktatur in Europa nah.
Zurück zum besagten 12.09.2012. Die Mehrheit der Bürger erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des ESM feststellt. Interessant dabei ist die Karriere des Vorsitzenden Richters Vosskuhle, die nur wenige kennen. Er unterhält seit 1999 einen Lehrstuhl an der Uni Freiburg und sitzt zusammen mit Barroso und Schäuble im Kuratorium der neuen Universitätsstiftung Freiburg. Vosskuhle wurde Rektor der Univer-sität Freiburg und kurz darauf ins Bundesverfassungsgericht berufen. In Sachen Verfassungsrecht war Vosskuhle mit einem Kommentar zum Grundgesetz aufgefallen, indem er die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde forderte. Gemäß seiner Grundhaltung hat Vosskuhle 2009 die Verfassungsbeschwerde von CSU und Linken gegen die neue EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) abgewiesen. Möglicherweise ist in diesem Zusammenhang auch die Ernennung zum Präsidenten am Bundesverfassungsgericht zu sehen.
Unter diesen Vorzeichen ist es fraglich, ob tatsächlich, wie von den meisten erhofft, eine Entscheidung, die mit den Grundrechten der Bürger vereinbar ist, getroffen wird. Sollte jedoch das Bundesverfassungsgericht in dieser Lage sich vor den Karren des Finanzministers spannen lassem, ist es kein Gericht mehr, von dem das Deutsche Volk sein Recht erwarten kann.
„Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat, auch deswegen muss man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.“ (J. W. von Goethe)