Ein weiterer Baustein dieser generalstabsmäßigen Freiheitsberaubung der Menschen ist die Abschaffung des Bargeldes. Mit diesem echten Terroranschlag gegen die Völker durch das herrschende Finanzsystem wird offenbar ein Gang höher geschaltet in der angestrebten Neuordnung der Welt. Die Gefahr: Wer in Zukunft nicht mehr im Interesse des Wahnsinns spurt, wird durch ein einfaches Abschneiden am Zahlungsverkehr in seiner Existenz zerstört. Daß wir uns längst nicht mehr in einem Rechtsstaat bewegen, ist inzwischen vielen klar geworden.
Neue Sparkassen-AGB Dicke Briefe sorgen für Verdruss
Sie erhalten neue Geschäftsbedingungen für die Kundenbeziehung. Grund dafür: Ab dem 31. Oktober 2009 gelten in Deutschland neue Geschäftsbedingungen, die sich aus der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht ergeben.
schaut euch die genau an.....
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Bei Zahlungs- und Überweisungsaufträgen hat der Kunde insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben des Zahlungsempfängers und der Kontonummer sowie der Bankleitzahl zu achten.
z.B. ein Dreher in der Kontonummer des Empfängers.....das Geld ist weg....es ist bei jemand anderem angekommen.....und wenn der keine Lust hat das Geld wieder herauszugeben....nun ja......
Wie das nun mal so ist, ändern ja solche Institute manchmal ihre AGB und passen sie den geänderten Rahmenbedingungen an. So auch jetzt, sollte man meinen.
Aber da gibt es zwei gravierende Punkte, die man sich genau durchlesen und überdenken sollte.
Ich habe da gerade gestern die Miteilung der Sparkasse bekommen, die sicherlich überall gleich lauten wird.
Erstens ist da der Punkt Nr. 19 Haftung der Sparkasse, Absatz (3) Haftung bei höherer Gewalt. Dieser besagt unter anderem:
„Die Sparkasse haftet nicht für Schäden,... die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.“
Was könnte das wohl für eine „hohe Hand“ sein, die da über unsere Konten verfügen wollte? Und dann vielleicht noch aus dem Ausland? Sind wir denn nicht ein souveräner Staat, der allein und ausschließlich über seine – auch privaten - finanziellen Ressourcen verfügen kann? Warum sagt man uns nicht, wer diese „hohe Hand“ sein könnte bzw. dürfte? Soll das eine „Überraschung“ werden? Und wer legt fest, wer eine „hohe Hand“ sein kann bzw. darf? Etwa die EU, das Königreich Tonga oder wer?
Aber es kommt noch besser!
Nämlich in Punkt Nr. 21,Pfandrecht, Sicherungsabtretung, Absatz (1) Umfang. Dort steht:
„Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeglicher Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen...“
Warum in aller Welt sollte ich der Bank oder Sparkasse solch ein Recht einräumen, wenn ich damit nicht z.B. einen Kredit besichere? Aber für Kredite gibt es ja Verträge, in denen die Besicherung gesondert festgelegt ist. Trotzdem verweist man in Punkt 21 auf den Punkt 22, Nachsicherung und Freigabe, in dem wiederum auf ebendiese Kreditsicherungen hingewiesen wird. Will sich die Bank doppelt absichern? Ach ja: der dort genannte Betrag von 75.000,- € schließt ja auch die meisten finanzierten Immobilien mit ein, die selten weniger diese Summe kosten.
Aber was bitte will die Bank mit so einem völlig abstrakten Pfandrecht? In welchen Fällen könnte dieses Pfandrecht greifen? Wer legt diese Fälle fest? Bezieht sich das auch auf Forderungen Dritter gegenüber dem Kunden? Wenn ja: wer könnte dann dieser Dritte sein?
Da drängen sich doch eigentlich noch viel mehr Fragen auf, oder? Wenn man z.B. nur eins und eins oder eben Punkt 19 und Punkt 21 zusammenzählt? Was also läuft hier?
Mein Rat lautet:
1. Sofort, bzw. max. 4 Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung den neuen AGB widersprechen. 2. Genau überlegen, ob das Geld auf der Bank wirklich so sicher ist! Das gilt natürlich auch für den Inhalt von Bankschließfächern, Depots etc.!
Mir fällt da noch ein Zitat ein, von dem ich allerdings nicht weiß, von wem es stammt:
„Der letzte offizielle Akt einer jeden Regierung ist, die Nation auszuplündern.“