Die Entwicklung des deutschen Rentensystems – Ein kritischer Beitrag
Jeder ältere Mensch, der heute nach einem langen und erfüllten Arbeitsleben sogenannte „Alterseinkünfte“, egal ob Rente von der gesetzlichen Rentenkasse oder irgendeinem anderen Versicherungsträger bezieht, kennt die in allen Medien veröffentlichten, angstmachenden Aussagen unserer Politiker und der von ihnen bezahlten „Experten“: Rentenanpassungen sind trotz permanenter Steigerung aller Lebenshaltungskosten nicht möglich ! Die Begründungen sind immer wieder die gleichen. Die alten Menschen werden mit Begriffen wie „demographischer Faktor“ oder „Generationenvertrag“ erschlagen: Aussagen wie: „Alle werden immer älter und es werden immer weniger Kinder gezeugt, also müssen 2050 zwei Arbeitnehmer einen Rentner ernähren“ lesen und hören wir allenthalben. Und deshalb glauben viele Menschen diese Behauptungen, obwohl es dreiste Lügen sind, mit denen unsere Politiker ihre meist parteipolitisch veranlaßten, teils vorsätzlichen, teils grob fahrlässigen Fehlentscheidungen in der ferneren und der näheren Vergangenheit verschleiern wollen. Um dies jedem Betroffenen, jedem jetzigen und jedem zukünftigen Rentner unmißverständlich zu verdeutlichen, erscheint es notwendig, in einem kurzen historischen Rückblick die Tatsachen darzustellen, die das deutsche Rentensystems zum jetzigen „Pflegefall“ haben verkommen lassen. Natürlich kann eine derartige kurze Darstellung auf viele eigentlich erwähnenswerte Details nicht eingehen - es würde sonst ein Buch daraus. Einschlägig Interessierte können sich in der umfangreichen einschlägigen Literatur auf Wunsch detaillierter und umfassender – aber dann leider auch noch deprimierender - informieren.
Der Beginn unseres Rentensystems geht zurück auf die Thronrede von Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1881. In dieser Rede gab er bekannt, daß eine Alterspflichtversicherung gegründet werden solle. Am 24. Mai 1889 wurde dann das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung beschlossen. Schon 1891 wurden die ersten Alters- und Invalidenrenten an Versicherte bewilligt und ausgezahlt. Das Rentensystem basierte auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d. h., die individuell geleisteten Beiträge wurden in einem Fonds für die künftigen Rentenauszahlungen gesammelt. Es war also, und das ist der Kernpunkt, eine kapitalgedeckte. Rente. Rentenanspruch hatte nur, wer zuvor in die Rentenkasse eingezahlt hatte. Der geistige Vater dieses Systems war der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck. Mit den bismarckschen Sozialversicherungen nahm der spätere deutsche Sozialstaat seinen, zunächst bescheidenen, Anfang. Die von Bismarck begründete soziale Absicherung wurde in den Folgejahren immer weiter ausgebaut. Kodifiziert und in vielen Punkten ergänzt wurden, noch in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg, die Sozialversicherungen schließlich in der 1911 verabschiedeten Reichsversicherungsordnung (RVO). Die RVO hat das deutsche Sozialrecht bis weit ins 20. Jahrhundert hinein maßgeblich geprägt. Erst in den 1970er Jahren wurden große Teile durch das Sozialgesetzbuch ersetzt. Man kann also rückblickend zu Recht Otto von Bismarck zu den geistigen Vätern des deutschen Sozialstaates zählen. Ganz sicher war Otto von Bismarck kein Mann des Volkes. Aber er hatte erkannt, daß eine minimale soziale Absicherung zur Vermeidung von sozialen Unruhen als Folge der damaligen industriellen Revolution zwingend erforderlich war. Und er hat, daran muß besonders heute immer wieder erinnert werden, die Kapitaldeckung als Grundlage einer solide finanzierten Altersversorgung begründet.
Im Prinzip überlebte das bismarcksche System das Kaiserreich, den 1. Weltkrieg, die politischen und ökonomischen Entwicklungen der ausgehenden 20er Jahre, wie Inflation und Weltwirtschaftskrise, die Weimarer Republik und sogar das sogenannte „Dritte Reich“, die Zeit der Nationalsozialisten. Zu Recht kann man also hier von einem Erfolgsmodell sprechen, das natürlich immer wieder in Teilen an die aktuellen Anforderungen der jeweiligen Zeit angepaßt wurde.
Das Ende des bismarckschen Systems kam erst 1957. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer führte das umlagefinanzierte Rentensystem ein. Bei diesem System werden die laufenden Zahlungen der Versicherten nicht für deren Versorgung im späteren Alter gespart, sie werden sofort wieder für die Renten der Rentenempfänger ausgegeben. Reserven werden keine gebildet. Zu der Zeit der Einführung war dies kurzfristig auch nicht notwendig. Es gab die Vollbeschäftigung und die Rentenkassen verzeichneten satte Überschüsse. Diese Situation erlaubte Konrad Adenauer im Wahlkampf das Versprechen einer bedeutenden Rentenerhöhung und einer Rentendynamisierung. Das Ergebnis war eine absolute Mehrheit für Konrad Adenauer und die CDU. Und genau dieses parteipolitisch gewollte Ergebnis war ein Grund für die Systemumstellung. Bereits die Grundlage des heutigen Rentensystems wurde also primär wegen parteitaktischer Überlegungen geschaffen. In der CDU gab es nur wenige, die gegen die Umstellung Stellung nahmen. Der bekannteste Gegner war der damalige Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, der „Vater des Wirtschaftswunders“. Ludwig Erhard hatte damals schon erkannt, daß das System der Umlagefinanzierung extrem anfällig gegenüber Störungen im Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarkt war. Er war der Auffassung, daß mit der Umlagefinanzierung eine Zeitbombe in die Altersversorgung gelegt würde, konnte sich aber aus naheliegenden Gründen gegen die Mehrheit in seiner Partei nicht durchsetzen. Auch ein Mann, der damals maßgebend an der ursprünglichen Konzeption einer Rentenreform mitgearbeitet hatte, Prof. Wilfrid Schreiber, wehrte sich gegen die parteipolitische Pervertierung seiner Ideen durch Konrad Adenauer mit den Worten: „Herr Bundeskanzler, Sie können keine Politik gegen die Mathematik machen“ und erhielt von Adenauer die Antwort: „Wer muß die Wahl gewinnen, Sie oder ich ?“ Anderen Warnern, die auf die demographischen Risiken in dem System hinwiesen, begegnete Adenauer mit dem berüchtigten Ausspruch: „Kinder kriegen die Leute sowieso“.
Warum die damaligen Politiker die Umlagefinanzierung begrüßten, förderten und einführten, wird klar, wenn man an die Vorteile denkt, die die Umlagefinanzierung den Politikern (nicht den Beitragszahlern und den Rentenempfängern) mittel- und langfristig bot. Sie eröffnete der Politik die Möglichkeit, in die Kassen der Rentenversicherung zur Finanzierung völlig rentenfremder Vorhaben zu greifen, ohne daß dies den Beitragszahlern und Rentnern allzu offenkundig wurde. Bei einer kapitalgedeckten Finanzierung kann sich jeder Beitragszahler leicht ausrechnen, wie hoch sein Kapital aus seinen Beitragszahlungen ist. Ein Eingriff in dieses Kapital ist nicht so einfach zu verdecken wie bei der Umlagefinanzierung, die mit kaum durchschaubaren Rentenformeln arbeitet.
Von dieser verlockenden Möglichkeit machten denn die Politiker in den folgenden Jahren auch reichlich Gebrauch. Der erste richtig große Raubzug in die Rentenkasse erfolgte praktisch zeitgleich mit der Einführung der Umlagefinanzierung. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Rentenkasse über einen Kapitalbestand von ca. 40 Mrd. DM. Der größte Teil dieses Kapitalbestandes wurde unter Kanzler Adenauer entnommen und zur Finanzierung des Aufbaues der Bundeswehr verwendet. Nach 2 verlorenen Weltkriegen und deren unfaßbaren Folgen wird die über Jahrzehnte unter härtesten Bedingungen angesparte Altersversorgung der werktätigen Bevölkerung zum Aufbau einer neuen Armee zweckentfremdet ! Einem halbwegs redlich und anständig denkenden Menschen fällt dazu absolut nichts mehr ein.
So geht es über die folgenden Jahre und Jahrzehnte weiter. In immer größerem Umfang wurden und werden versicherungsfremde Leistungen den Rentenkasse aufgebürdet, also Leistungen, die mit der Rentenversicherung nichts, aber auch gar nicht zu tun haben und die, weil es sich immer um gesellschaftspolitische Aufgaben oder um politisch gewollte Lasten handelt, aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Es begann schon früh mit den Kriegsfolgelasten. Witwen-, Waisen- und Versehrtenrenten wurden nicht aus Steuermitteln sondern aus der Rentenkasse bezahlt, so als ob nicht das ganze Volk sondern nur die Rentner den Krieg geführt hätten. Ab 1960 wurden die Rentenkasse gezwungen, insolvente Rentenkassen anderer Versicherungsträger (z. B. landwirtschaftliche Versorgungskassen, Knappschaften) einzugliedern, d.h., deren Verluste zu übernehmen und die Renten der insolventen Kassen weiter zu zahlen. Aus politischen Gründen wurde Deutschstämmigen aus dem Ostblock, Ostflüchtlingen, Aussiedlern und Umsiedlern das Angebot gemacht, nach Deutschland zu kommen. Darunter waren sehr viele Menschen, die längst das Rentenalter erreicht hatten aber natürlich nie einen Pfennig in die deutsche Rentenkasse hatten zahlen können. Die Renten, oftmals nur gestützt auf die Angaben der Anspruchssteller, wurden wie selbstverständlich von der Rentenkasse übernommen. Auch zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik wurde die Rentenkasse mißbraucht. Den Unternehmen wurde die Möglichkeit geboten, unliebsame oder angeblich überflüssige ältere Arbeitnehmer in den vorzeitigen Ruhestand zu Lasten der Rentenversicherung abzuschieben. Hier wurde, mit anderen Worten, die Steigerung der Unternehmensgewinne aus der Rentenkasse finanziert. Ein ganz großer Brocken sind die Renten für die Bürger der früheren DDR, die im Einigungsvertrag der Rentenkasse aufgebürdet wurden. Es ist völlig klar, daß auch den Bürgern der früheren DDR eine Rente gezahlt werden muß, schließlich kann man sie ja nicht verhungern lassen, aber es stellt sich doch die Frage, was die Rentenkasse mit den Folgekosten der politisch gewollten Wiedervereinigung zu tun hat. Diese Frage ist um so schwerwiegender, wenn man die anhaltende wirtschaftliche Misere und die dadurch verursachte gewaltige Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern in die Betrachtung mit einbezieht und realisiert, daß diese Misere primär durch eine völlig verfehlte Wirtschaftspolitik der Bundesregierung in dem sogenannten „Beitrittsgebiet“ verursacht wurde und wird. Im Kontext der Wiedervereinigung wurden aus dem noch vorhandenen Anlagevermögen der BfA Werte in Millionenhöhe verkauft um den Wohnungsbau in Rußland für zurückkehrende sowjetische Militärangehörige zu finanzieren. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, was der Wohnungsbau in Rußland für sowjetische Soldaten mit der deutschen Rentenkasse zu tun hat, eine Frage, die wohl kaum einer der beteiligten Politiker korrekt beantworten kann. Näher liegt dann schon die Einbeziehung der Ausbildungszeiten und der Kindererziehungszeiten in die Bemessungsgrundlage für die spätere Rentenzahlungen. Aber auch hier gilt, daß Ausbildung eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht ausschließlich der Rentner ist. Es ist ebenfalls Aufgabe der Gesellschaft, Mütter rententechnisch abzusichern und nicht nur Aufgabe der Rentenversicherung, schließlich soll der Nachwuchs später nicht nur Rentenbeiträge sondern auch Steuern zahlen und in den Produktionsprozess eingebunden werden.
Dies sind nur die allergrößten Posten einer abenteuerlichen Verschleuderung von Versichertengeldern durch die angeblichen Volksvertreter und -vertreterinnen. Seriöse Berechnungen haben ergeben, daß nahezu jeder heutige Rentner bei einem kapitalgedeckten System höhere Renten erhalten könnte als er jetzt erhält, ohne die jetzigen Beitragszahler zu belasten. Man kann also zweifelfrei feststellen, daß das Umlageverfahren die Beitragszahler gewaltig benachteiligt. Hätte überdies die Politik nicht die eingezahlten Beiträge zweckentfremdet genutzt, zu gut deutsch veruntreut, gäbe es ein solides Rentensystem ohne Probleme. Es wäre Aufgabe der Politiker eines Rechtsstaates gewesen, die Rentenbeiträge wie ein ehrlicher Treuhänder zu verwalten und das Geld sicher und verzinslich anzulegen. Die Verwendung von Milliarden Beitragsgelder für rentenfremde Zwecke läßt den Bürger an den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) denken. Der Geschäftsführer einer Versicherungsgesellschaft oder jeder andere Bürger würde bei gleicher Handlungsweise vor Gericht gestellt und verurteilt, aber für den Staat und seine Politiker gelten offenbar die eigenen Gesetze nicht. Zwar verweisen die Politiker zu ihrer Entschuldigung immer auf die staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln zu den Rentenkassen. Aber sie vergessen dabei, daß die Zuschüsse zu den Rentenkassen immer noch niedriger sind als die dem Rententopf entnommenen Fremdlasten.
Interessant ist im vorliegenden Zusammenhang auch das Verhalten der deutschen Justiz. Der Oberstaatsanwalt in Berlin mußte sich mit einer Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Betrugs u.a. befassen. Der Anzeigende sah den Betrugsverdacht darin begründet, daß nachweisbar in der Regel die Beitragszahler als Rentner nicht ihre Einzahlungen in die Rentenkasse als Rente zurückerhalten und daß die Politiker die Beitragszahlern darüber getäuscht haben. Man denke an den legendären Ausspruch des damaligen Sozialministers Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“. Der Oberstaatsanwalt in Berlin hat das Ermittlungsverfahren eingestellt (§170 Abs. 2 StPO). Höchst bemerkenswert sind die Begründungen für die Einstellung. (Alle nachfolgenden Zitate sind wörtlich aus der Einstellungsbegründung übernommen – Gesch.-Nr. der Staatsanwaltschaft Berlin:76 Js 363/06) Zunächst gibt der Oberstaatsanwalt sogar dem Anzeigenden Recht: „Zuzustimmen ist Ihnen, daß das von Ihnen beanstandete Verhalten der für die Rentenproblematik Verantwortlichen aus der Sicht des Bürgers in mancher Hinsicht beanstandenswert und diskussionswürdig sein mag“. Recht hat er, der Oberstaatsanwalt, das Verhalten ist wirklich beanstandenswert ! Aber einen strafrechtlich relevanten Tatbestand vermag der Oberstaatsanwalt nicht zu erkennen. Denn: „Mit der Entrichtung des Rentenbeitrages erwirkt der Versicherte aufgrund der solidarischen Ausrichtung des Rentensystems keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt steht fest.“ Im Klartext: es ist nach Auffassung der Justiz völlig legal, daß Rentner nicht die eingezahlten Beitragsgelder zurückbekommen und daß die Höhe der Rente willkürlich, ohne kausalen Bezug auf die eingezahlten Beiträge festgesetzt werden kann. Der Beitragszahler erwirbt ja nur eine „Chance“ auf eine künftige Rentenzahlung. Damit steht fest, daß das deutsche Rentensystem nach Auffassung der Justiz einem Glücksspiel gleicht. Mit dem Kauf eines Lotterieloses oder eines Lottoscheines erwirbt der Käufer ja auch nur eine „Chance“ auf eine Auszahlung. Vielleicht hat der Oberstaatsanwalt gedanklich – das steht natürlich nicht in der Einstellungsbegründung - beispielhaft Herrn Blüm als mildernden Umstand zugerechnet, daß Herr Blüm bei seiner Behauptung von der sicheren Rente an seine eigene Pension gedacht haben mag. Herr Blüm bezieht immerhin eine Pension von fast 10.000,00 Euro monatlich. Und die sind sicher.
Um davon abzulenken, daß in der Vergangenheit keine Rücklagen gebildet und Gelder zweckentfremdet verschleudert wurden, hat die Politik den schönen Begriff „Generationenvertrag“ erfunden, ein Vernebelungsbegriff besonderer Art, typisch für die mangelnde Wahrheitsliebe unserer politischen Klasse. Jeder Beitragszahler zahlt schließlich für den Erhalt seiner eigenen Rente ein und hat weder mit Oma noch mit Opa einen Vertrag geschlossen. Und ein Vertrag, den andere für einen abschließen, hat bekanntlich keine Gültigkeit. Dann wird versucht, die Jugend gegen die Alten aufzuhetzen. Mit dem lauten Geschrei über „Generationengerechtigkeit“ streut die politische Klasse der Jugend Sand in die Augen, einer Jugend, die nicht begreift, daß das Gerede über den „demographischen Faktor“ ein aufgelegter Schwindel ist und die Probleme der Rentenversicherung durch ein verfehltes, parteipolitisch gewolltes System, durch Fremdlasten und durch die extreme Arbeitslosigkeit bedingt werden. Es ist ausschließlich Schuld einer völlig verfehlten Politik, daß heute das Rentensystem ein einziger Scherbenhaufen ist. Der Staat ist Verpflichtungen eingegangen, die er nicht einhält. Wer behauptet, daß die Rentenkassen wegen der alten Menschen leer sind, betreibt Altersdiskriminierung.
Aber es reicht der Politik ja nicht, den Rentnern nur die eigentlich verdiente Rente vorzuenthalten. Es wird auch noch die Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten verweigert und die ohnehin reduzierten Renten zusätzlich durch steigende Steuern und steigende Sozialbeiträge belastet. Nachfolgend nur die wesentlichen Fakten dazu. Die Rot-Grüne Koalition hat ab 1.1.2004 die Krankenkassenbeiträge auf Altersbezüge verdoppelt. Ab 1.1.2005 wurde der steuerpflichtige Ertragsanteil der Altersbezüge von 27% (bei Renteneintritt mit 65 Lebensjahren) auf 50% angehoben, also auch nahezu verdoppelt. Seit der Rentenreform müssen die Rentner ihre Pflegeversicherung komplett alleine tragen, sie müssen, wie die Arbeitnehmer, 0,9% zusätzliche Krankenkassenbeiträge zahlen, ein Betrag, der als Anteil für Krankengeld erhoben wird, obwohl kein Rentner Anspruch auf Krankengeld hat. Der Sparerfreibetrag auf Zinsen, die auch der zusätzlichen Altersversorgung dienen, wurde mehrfach gekürzt und damit die Steuerbelastung der alten Menschen erhöht. Trotz einer Inflationsrate, die in den vergangene Jahren immer um die 2% lag, erhielten die Rentenempfänger keine Anpassung. Es erfolgte also eine permanente Reduzierung des realen Wertes aller Altersbezüge. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge durch die sogenannte Gesundheitsreform erheblich steigen werden. Real werden also die Renten permanent und beträchtlich reduziert. Vor diesem Hintergrund ist die angeblich geplante Anpassung der Altersbezüge um 0,2% (zwischenzeitlich wird sogar über 0,6% ge
redet) der reinste Hohn.
Ein wesentliches Problem in diesem Zusammenhang ist die völlige Unkenntnis in der Bevölkerung, auch und vor allen Dingen bei den Rentnern, über die Mechanismen der Rentenversicherung. Speziell die Rentner sind sich auch nicht über ihre politische Macht im klaren. 20 Millionen Rentner könnten bei einem klugen Wahlverhalten ihre berechtigten Interessen nachhaltig vertreten. Aber die sogenannten Volksparteien verlassen sich darauf, daß die Rentner, wenn sie denn wählen, eine der Parteien wählen, die sie aus Unkenntnis oder Traditionsgründen schon immer gewählt haben. Und wenn sie nicht wählen, ist das gleichbedeutend mit einer Stimmabgabe für eine der Wirtschaftsparteien, die sich selbst Volksparteien schimpfen. Man kann nur hoffen, daß die alten Menschen endlich wach werden und Parteien wählen, die nicht nur versprechen, für die Interessen der Alten einzutreten sondern dies auch tatsächlich tun.
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß natürlich auch der noch arbeitende Teil der Bevölkerung durch die verfehlte Rentenpolitik ebenfalls in gewaltigem Umfang betrogen wird. Nach einer Studie der Uni Bayreuth zahlen zum Beispiel heute 25jährige im Schnitt bis zu 150.000 Euro mehr in die Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein, als sie im Laufe ihres Lebens herausbekommen können. Auch die Umstellung der Besteuerung der Altersvorsorgeleistungen (höhere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten während des Arbeitslebens, dafür spätere höhere Besteuerung bis zu 100% der Alterseinkünfte wie z. B. der Renten) ist reine Augenwischerei, weiter nichts als eine gut versteckte, nämlich in die Zukunft verlagerte Steuererhöhung. Die während des Alters zu zahlende Steuer ist in der Regel höher als die Steuerersparnis während des Arbeitslebens. Aber vielleicht werden auch die heute Berufstätigen wach, fangen an zu rechnen und denken über ihr Wahlverhalten nach.
Als Abschluß noch ein kurzes Streiflicht auf die Altersversorgung der Politiker. Zur Zeit ist ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums in Arbeit, durch den die Mitglieder des letzten DDR-Ministerrates eine zusätzliche Altersversorgung erfahren. Nach noch nicht einmal sechs Dienstmonaten sollen die ehemaligen DDR-Politiker ab dem 55. Lebensjahr eine lebenslange Rente von etwa 1.000 EURO erhalten. Für sechs Monaten Arbeit ab dem 55. Lebensjahr 1.000 € lebenslängliche Rente – davon können normale Arbeitnehmer nur träumen. Für 1.000 EURO Rente müssen sie ein Leben lang arbeiten, jetzt bis zum Alter von 67 Jahren.